Layer 1

Zugänglichkeitserklärung


.

AMBER REAL ESTATE verpflichtet sich, seine Websites gemäß Real Decreto 1112/2018, de 7 de septiembre, sobre accesibilidad de los sitios web y aplicaciones para dispositivos móviles del sector público (im Folgenden Real Decreto 1112/2018, de 7 de Septiembre) zugänglich zu machen.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website https://amberinternational.es (Subdomains dieser Website haben ihre eigenen Zugänglichkeitserklärungen)

.

Konformitätsstatus

Diese Website ist teilweise konform mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September, da die unten aufgeführten Aspekte nicht erfüllt sind.

Nicht zugängliche Inhalte

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  1. Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September: Auf einigen Webseiten können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten, sowohl bei HTML-Inhalten als auch bei endgültigen Dokumenten, die nach dem 20. September 2018 (Datum des Inkrafttretens des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) veröffentlicht wurden.
  2. Unverhältnismäßige Belastung: nicht zutreffend.
  3. Inhalt nicht im Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften: Es gibt Office-Dateien in PDF oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 03/10/2024 erstellt.

Die Methode, die zur Erstellung der Erklärung verwendet wurde, war eine von Informedia durchgeführte Selbsteinschätzung.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 03/10/2024.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 03/10/2024.

Bemerkungen und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen zu den Anforderungen an die Zugänglichkeit (Artikel 10.2.a) des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) machen, wie zum Beispiel:

Anmerkungen zu den Anforderungen an die Zugänglichkeit (Artikel 10.2.a) des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September), wie zum Beispiel:

  • Um eine mögliche Nichteinhaltung dieser Website zu melden.
  • Um andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte zu melden.
  • Um andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte zu melden.
  • Um andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte zu melden.
  • Um sonstige Anfragen oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website zu machen.
  • Um sonstige Anfragen oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website zu machen.

    Über die folgenden Kanäle:

    Über die folgenden Kanäle:

  • E-Mail: soporte@informedia.es
  • Telefon: 965 713 676
  • Mitteilungen werden von Informedia als der für den Inhalt dieser Website verantwortlichen Stelle empfangen und behandelt.

    Sie können auch Informationen in einem zugänglichen Format anfordern, die nicht den Zugänglichkeitsanforderungen entsprechen, weil sie entweder ausgeschlossen sind oder wegen unverhältnismäßiger Belastung ausgenommen sind, oder eine Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen einreichen.

    Beschwerden wegen Nichteinhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen.

    Antragsverfahren

    Mit diesem Verfahren können Sie eine Beschwerde einreichen, um die Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf zugängliche Informationen oder einer Beschwerde zu erfahren und dagegen Einspruch zu erheben, auf die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zu drängen, wenn Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, oder die Gründe anzugeben, warum Sie der Ansicht sind, dass die Antwort nicht den Anforderungen entspricht.

    Optionaler Inhalt

    Die derzeit sichtbare Version dieser Website datiert vom April 2023, und die damals aktuelle Zugänglichkeitsstufe wurde zu diesem Zeitpunkt überprüft.

    Ab diesem Datum werden regelmäßig Teilüberprüfungen neuer oder geänderter Webinhalte durchgeführt, sowohl der Vorlagen als auch der endgültig veröffentlichten Seiten und Dokumente, um die Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen der Norm UNE-EN 301549:2019 unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September zu gewährleisten.

    Die Zugänglichkeitsanforderungen der Norm UNE-EN 301549:2019 werden unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September erfüllt.

    Sie können auf der Seite Privacy Policy nachlesen, welche Technologien und Versionen diese Website verwendet.